Mietbedingungen
Stand: September 2026
Milan Bourbeck, Tönneshofweg 12, 50858 Köln
§ 1 Geltung und Vertragsschluss
(1)Diese Mietbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Auftragsbestätigungen und Mietverträge des Vermieters und gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Mieter.
(2)Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen des Mieters wird widersprochen; sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihnen nicht gesondert widerspricht.
(3)Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung des Mieters in Textform, durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots oder durch Überlassung des Mietgegenstandes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1)Drehtag ist jeder im Auftrag als solcher ausgewiesene Tag. Für die Berechnung des Mietzinses sind ausschließlich die im Auftrag genannten Drehtage maßgeblich, nicht die Kalendertage des Reservierungszeitraums.
(2)Reservierungszeitraum ist der Zeitraum von der Bereitstellung bis zur vereinbarten Rückgabe. Der Mietgegenstand steht in diesem Zeitraum ausschließlich dem Mieter zur Verfügung und wird vom Vermieter nicht anderweitig vermietet.
(3)Listenpreis ist der im Angebot je Position ausgewiesene Preis vor Abzug von Langzeit-, Paket- oder Sonderkonditionen.
(4)Paketposition ist eine Position, die mehrere Gegenstände zu einem gemeinsamen Preis zusammenfasst, insbesondere Grundausstattungen und Module.
(5)Bereitstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur Abholung bereitsteht oder angeliefert wird.
§ 3 Mietgegenstand
(1)Gegenstand des Vertrages ist der im Auftrag aufgeführte Umfang.
(2)Der Leistungsumfang von Paketpositionen ergibt sich aus der jeweiligen Anlage zum Angebot. Die Anlagen sind Vertragsbestandteil.
(3)Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Gegenstände durch funktionsgleiche und gleichwertige zu ersetzen.
§ 4 Mietzeit, Mietzins, Konditionen
(1)Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung und endet mit der vollständigen Rückgabe.
(2)Der Mietzins bemisst sich nach den im Auftrag genannten Drehtagen und den dort ausgewiesenen Konditionen.
(3)Langzeit- und Paketkonditionen werden für den bestätigten Umfang und Zeitraum gewährt und sind an diese gebunden.
(4)Zusatzbuchungen und Spontanabrufe während der Mietzeit werden zum Listenpreis berechnet.
§ 5 Bereitstellung, Abnahme, Nichtabnahme
(1)Mit der Bereitstellung hat der Vermieter seine Leistungspflicht erfüllt.
(2)Nimmt der Mieter den Mietgegenstand ganz oder teilweise nicht ab, bleibt der vereinbarte Mietzins geschuldet. Der Vermieter lässt sich ersparte Aufwendungen sowie Erlöse anrechnen, die er durch anderweitige Vermietung im selben Zeitraum tatsächlich erzielt.
(3)Nicht abgenommene Gegenstände bleiben für den Reservierungszeitraum abrufbereit und können jederzeit abgerufen werden.
(4)Übergabe und Rückgabe werden protokolliert. Beide Parteien zeichnen das Protokoll gegen. Verweigert eine Partei die Gegenzeichnung, gilt das der anderen Partei in Textform übermittelte Protokoll als anerkannt, sofern nicht innerhalb von drei Werktagen widersprochen wird.
§ 6 Bindung von Paketpositionen
(1)Paketpositionen sind in Umfang und Zeitraum fest gebucht.
(2)Die Rückgabe einzelner Gegenstände aus einer Paketposition während der Mietzeit reduziert den Mietzins nicht.
(3)Absatz 2 gilt nicht, soweit die Rückgabe auf einem Mangel des Mietgegenstandes beruht.
§ 7 Reduzierung des Umfangs, Teilstorno
(1)Reduzierungen des bestätigten Umfangs bedürfen der Textform und der Bestätigung durch den Vermieter.
(2)Reduzierungen bis 10 % des Auftragswerts werden bis 14 Tage vor Bereitstellung ohne Berechnung berücksichtigt.
(3)Darüber hinausgehende Reduzierungen führen zum Wegfall der für den ursprünglichen Umfang gewährten Langzeit- und Paketkonditionen. Die verbleibenden Positionen werden zum Listenpreis berechnet.
(4)Die Neuberechnung nach Absatz 3 darf den ursprünglich vereinbarten Gesamtbetrag nicht übersteigen.
(5)Für den vollständigen Rücktritt gilt § 8.
§ 8 Rücktritt des Mieters
(1)Der Rücktritt bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
(2)Bei Rücktritt sind, bezogen auf den Auftragswert, zu zahlen: bis 30 Tage vor Bereitstellung 0 % 29 bis 15 Tage vorher 25 % 14 bis 8 Tage vorher 50 % 7 bis 2 Tage vorher 75 % ab 1 Tag vorher und danach 100 %
(3)Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4)Bereits in Anspruch genommene Drehtage werden stets voll berechnet.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
(2)Bei Aufträgen über 2.500 € netto kann der Vermieter eine Anzahlung von 30 % vor Bereitstellung verlangen.
(3)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4)Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 10 Gebrauch und Obhut
(1)Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und die Bedienungshinweise zu beachten.
(2)Die Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform.
(3)Kennzeichnungen, Seriennummern und Herstellerschilder dürfen nicht entfernt, verdeckt oder verändert werden.
(4)Veränderungen am Mietgegenstand bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform.
(5)Der Mieter benennt eine für den Mietgegenstand verantwortliche Person und teilt deren Erreichbarkeit mit.
§ 11 Verlust und Beschädigung
(1)Von der Bereitstellung bis zur vollständigen Rückgabe trägt der Mieter die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung.
(2)Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
(3)Bei Beschädigung sind die Instandsetzungskosten sowie der Mietausfall für die Dauer der Instandsetzung zu ersetzen.
(4)Schäden und Verluste sind dem Vermieter unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 12 Versicherung
(1)Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Der Mieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, üblicherweise durch Einschluss in die Produktionsversicherung.
§ 13 Rückgabe
(1)Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.
(2)Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden angefangenen Tag der Listenpreis berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(3)Bei ungereinigter Rückgabe werden die Reinigungskosten berechnet.
§ 14 Gewährleistung und Haftung
(1)Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter leistet Nacherfüllung durch Austausch oder Instandsetzung.
(2)Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses.
(4)Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 15 Höhere Gewalt und Drehabbruch
(1)Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von ihren Leistungspflichten.
(2)Wird die Produktion aus Gründen höherer Gewalt abgebrochen, gilt die Staffel nach § 8 Absatz 2 mit halbierten Sätzen. Bereits in Anspruch genommene Drehtage werden voll berechnet.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt deutsches Recht.
(2)Erfüllungsort ist Köln.
(3)Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Köln. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.
(4)Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.